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Betreuungs- und Entlastungsleistungen / § 45b SGB XI

Betreuungsleistungen sind unabhängig vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung! Wünschen Sie eine Entlastung durch die Inanspruchnahme von Betreuungsleistung, so wird damit die Pflegegeldzahlung nicht verringert.

Seit 2015 wurde der Anspruch auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Damit besteht seither ein Anspruch bei allen Pflegegraden. Der monatliche Wert beträgt  125 €.

Wichtig: Ansprüche auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können angespart werden. 

Die Pflegekasse erstattet die entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs-  und Entlastungsleistungen bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen.

Beispiele für Entlastungen oder Betreuung:

  • Hauswirtschaft
  • Einkaufen
  • Spazieren gehen
  • Begleitung zum Arzt
  • gemeinsames Rätseln
  • Gesellschaftsspiele
  • uvm.
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