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Sie brauchen Hilfe bei der Umsetzung der vom Arzt verordneten Maßnahmen? 

Manche Dinge fallen sehr schwer, wenn der Körper nicht mehr so will, wie man möchte. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich. Diese Leistungen sind unabhängig vom Pflegegeld.

Beispiele:

Insulinspritzen /Blutzuckermessung

insulin

Stützstrümpfe/-strumpfhose an-und ausziehen

fusspflege

Medikamentengabe

Zusammenstellung (Richten) der vom Arzt verordneten Medikamente, z. B. in einem Wochentablettenspender bzw. eine tägliche Medikamentengabe

meds

Wundversorgung (Verbände)

wund

und vieles mehr

Bei der Besorgung der ärztlichen Verordnung sind wir Ihnen sehr gern behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.

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