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Verhinderungspflege

Sie kennen sich aus mit den Ansprüchen aus der Verhinderungspflege und benötigen einen Pflegedienst. Gerne würden wir Sie unterstützen und die notwendigen Entlastungen übernehmen.

Sie kennen den Anspruch auf Verhinderungspflege nicht? Lassen Sie sich möglichst bald von uns beraten. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Die Pflege von Angehörigen ist eine ehrenvolle Aufgabe und wird sehr häufig gerne von der Familie übernommen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass dieses körperliche wie auch mentale Belastungen hervorruft.

Erholung ist für die Pflegeperson dringend erforderlich. Damit Pflegepersonen auch die Möglichkeit bekommen in den Urlaub zu fahren oder auch andere private Termine wahrnehmen können, bieten die Pflegekassen die Möglichkeit der Verhinderungspflege an.

Zu diesem Zweck hat die zu pflegende Person einen jährlichen Anspruch in Höhe von bis zu 2418,00 €, um sich eine Ersatzpflege zu sichern. Bei einem Einsatz von unter 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld nicht belastet und voll ausgezahlt.

Sollte die Verhinderungspflege in einem Jahr nicht in Anspruch genommen werden, so verfällt der Anspruch für dieses Jahr. Auch hier beraten wir Sie gerne umfangreich.

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